Karateschule Frickenhausen

Schule für Budokünste

Bedingungen zur Mitgliedschaft
in der Schule für Budokünste


Vorwort    

Ich bilde keine Schläger oder
Raufbolde aus !!


Deshalb verlange ich bei Kinder bei der Anmeldung die Angabe der Schule damit ich mich mit dieser ggf. persönlich in Verbindung setzen kann. Da manche Kinder diese Kunst außerhalb der Trainingsräumlichkeiten zur eigener Profilierung gegenüber Schwächeren versuchen anzuwenden, werden solche negative Vorfälle damit eingeschränkt

Bei Wiederholung derartiger Vorfälle
erfolgt der sofortige Verweis aus der Schule für Budokünste






Bedingungen

"SfB" = Schule für Budokünste


1.) Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der "SfB" ist unbefristet und monatlich jeweils bis zum 15. des laufenden Monats kündbar. Dies hat ausschließlich in schriftlicher Form zu erfolgen.


2.) Beiträge
Die Monatsbeiträge werden generell per Lastschrift am Monatsanfang vom Konto eingezogen.


3.) Verhalten innerhalb und außerhalb der Schule
Die erlernten Budokunst- Techniken dürfen außerhalb der "SfB" nur nach dem NOTWEHRGESETZ angewandt werden. Um den Missbrauch der Budokunst auf dem Schulweg oder Schulhof vorzubeugen, wird ggf. die Schule von der Erlernung dieser Budokunst in Kenntnis gesetzt. Bei Missachtung der zuvor genannten Bedingung erfolgt der sofortige Verweis aus der Schule. Das Verhalten in und vor der "SfB" sollte stets so sein, dass der betriebliche Ablauf der Schule nicht beeinträchtigt wird oder Mitbürger und Anwohner nicht gestört oder belästigt werden.


4.) Sportverband
Die "SfB" und die Schüler sind Mitglied des deutschen Karateverband DKV (Landesverband Baden-Württemberg KVBW). Nach ca. 2-3 Monate werden Neumitglieder in diesem Verband angemeldet. Dadurch entstehen einmalige Kosten für die Aufnahme und den Sportpass und ein jährlicher Beitrag für die Jahressichtmarken.


5.) Schäden
Für entwendete Gegenstände und andere Wertsachen übernimmt die "SfB" keinerlei Haftung. Für eigene Sach- und Personenschäden, in- oder außerhalb der Schule haftet das Mitglied bzw. der Erziehungsberechtigter selbst. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung in- oder an der "SfB" haftet das Mitglied bzw. der Erziehungsberechtigte.


6.) Gesundheit
Gesundheitliche und körperliche Behinderungen oder Beeinträchtigungen, sind der "SfB" gleich zu Beginn der Antragstellung mitzuteilen und müssen zusätzlich auf den Antrag unter "Vermerk" notiert sein.


7.) Webseite und soziale Netzwerke
Die "SfB" stellt ihre Aktivitäten in Wort und Bild auf der schuleigenen Webseite (www.siggi-karate.de) und auf soziale Netzwerke (z.B. Facebook) online. Sollte es nicht erwünscht sein, dass Bilder oder Name von Ihnen, Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes auf der schuleigenen Webseite oder soziale Netzwerke online erscheint, muss dieses ausdrücklich unter "Vermerk" angegeben werden.


8.) Bestätigung
Nach Eingang und Bearbeitung dieses Aufnahmeantrages, erhalten Sie eine Kopie mit Aufnahmebestätigung.



Stand : © Juni 2015 - Änderungen vorbehalten



 




E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram